Herzlich Willkommen im
Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck!
Für einen entspannten Aufenthalt beachten Sie bitte unsere
HAUSORDNUNG
Ankunft
- Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit dem Personal des Gästehauses vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste vergeben werden. Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch oder direkt im Gästehaus erfahren, ob es freie Plätze gibt.
Im Haus allgemein
- Gruppen bitten wir, im Haus Hausschuhe zu tragen. Die Straßenschuhe können in den Fluren vor den Zimmern umgezogen werden.
- Als Kinder- und Jugendgruppenhaus wird das Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck grundsätzlich alkohol- und nikotinfrei geführt! Der Konsum von mitgebrachten, alkoholischen Getränken im Gästehaus und auf seinem Gelände ist nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste werden des Hauses verwiesen. Eine Ausnahme bildet die Durchführung privater Feiern, bei der in Absprache mit der Hausleitung auch alkoholische Getränke gereicht werden dürfen. Für Raucher steht - unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes - ein Raucherplatz außerhalb des Gebäudes zur Verfügung.
- Alle Gäste sind am Abend und beim Verlassen des Hauses (z. B. bei Ausflügen) dafür verantwortlich, dass Türen und Fenster geschlossen sind.
- Das Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck verfügt über eine automatische Brandmeldeanlage. Die Gäste haften für das selbstverschuldete Auslösen von Fehlalarmen und tragen die dadurch auftretenden Kosten.
- Bitte beachten Sie die aushängende Brandschutzordnung sowie den Flucht- und Rettungsplan neben der Rezeption.
- Das Mitbringen von Hunden ist im Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck nur nach Absprache und Genehmigung durch die Hausleitung erlaubt. Hierfür wird eine Reinigungsgebühr erhoben. Im Speiseraum sind keine Haustiere erlaubt. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Blinden- und Servicehunde. Eine Verpflegung für Tiere kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Das Mitbringen von sonstigen Haustieren ist im Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck leider nicht gestattet.
- Wir bitten Sie, auf eine gewissenhafte Mülltrennung zu achten. Hierfür stehen geeignete Sammelstationen und Mülleimer zur Verfügung.
- Gruppen stellen zu jeder Mahlzeit ausreichend Helfer für den Spül- und Tischdienst. Der Speisesaal ist nach jeder Mahlzeit sauber und ordentlich zu verlassen. Schmutziges Geschirr, Müll und Speisereste sind auf die bereitgestellten Sammelstationen zu räumen. Die Essensausgabe erfolgt in Selbstbedienung.
- Beim Verlassen der Räume (besonders des Sportraumes) schalten Sie bitte immer das Licht aus!Um unnötiges Heizen zu vermeiden, drehen Sie bitte in nicht genutzten Räumen auch die Heizkörper zurück und achten Sie im Sinne der Umwelt darauf, Außentüren und Fenster nicht unnötig geöffnet zu halten.
Schlafräume
- Es ist ausdrücklich verboten, aus den Fenstern zu klettern! Daraus entstandene Beschädigungen und Verunreinigungen werden von uns in Rechnung gestellt.
- Aus hygienischen Gründen sind verderbliche Speisen und Getränke auf den Zimmern nicht gestattet.
- Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten und Kochern mit Gas oder offenen Brennstellen für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken auf den Zimmern nicht gestattet. Hierfür stehen Geräte in den Teeküchen auf den Etagen zur ausschließlichen Benutzung bereit.
- Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen des Gästehauses aus Sicherheitsgründen - mit Ausnahme von zugewiesenen Anschlüssen - nicht gestaltet. Elektronische Geräte dürfen nur in einem betriebssicheren Zustand betrieben werden.
- Wir bitten Sie, dreiteilige Bettwäsche (Decken- und Kopfkissenbezug sowie Bettlaken)
zu benutzen und dies bei Ihren Kindern zu kontrollieren. Die Benutzung von Schlafsäcken ist
nicht gestattet. Es kann Bettwäsche gegen eine Gebühr geliehen werden.
Rücksicht auf unsere Nachbarn
- Ab 22:00 Uhr bitten wir dringend, die Nachtruhe außerhalb des Hauses einzuhalten und auch im Haus auf angepasste Lautstärke zu achten!
- Die angrenzenden Grundstücke und Wiesen der Bauern dürfen nicht betreten werden.
Spielgeräte & Sportraum sowie Spiel- und Sportplatz
- Der Sportraum ist bitte nur unter Aufsicht zu benutzen.
- Bitte behandeln Sie unsere vielfältigen Spielgeräte (Airhockey, Tischtennisplatten, Fitnessgeräte, Spielboxen) pfleglich.
- Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und unter Aufsicht der Betreuer Ihrer Reisegruppe.
- Verschiedene Spielboxen können gegen einen Pfand von 20 € an der Rezeption geliehen werden. Diese erhalten Sie zusammen mit einer Inhaltsliste. Bei Verlust oder Beschädigung von Einzelteilen wird der hinterlegte Pfand für die Reparatur oder den Ersatz verwendet.
Endreinigung & Abreise
- Bei Gruppen erfolgt am Ende des Aufenthaltes eine Endreinigung der genutzten Räume. Diese sind entsprechend des Reinigungsplanes durchzuführen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Reinigung und die Abnahmen (ggf. Nacharbeit) ein.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände können nur nach Absprache mit dem Hauspersonal anderweitig platziert werden. Am Abreisetag sind diese an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen!
- Sollten noch Nacharbeiten durch unser Personal notwendig werden, müssen wir diese je nach Aufwand in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere auch für versteckte Mängel.
- Fundsachen werden mindestens 30 Tage aufbewahrt. Sie können nach Rücksprache auch zugesandt werden. Das Porto hierfür zahlt der Empfänger. Das Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck ist allerdings nicht zur Information oder Nachsendung verpflichtet.
- Bitte vergessen Sie nicht, die übergebenen Schlüssel bei Abreise vollzählig dem Personal des Gästehauses zu übergeben. Für den Verlust eines Schlüssels werden 100 Euro berechnet.
- Bitte benutzen Sie auch unseren Bewertungsbogen. Nur so können wir unsere Angebote erweitern, anpassen und/ oder verbessern. Die Bewertungsbögen finden Sie an der Rezeption.
Haftung
- Für Schäden und Verluste am Haus und auf dem Gelände haftet der Vertragspartner bzw. der Gruppenleiter. Schäden sind dem Team des Gästehauses am Oberlausitzer Dreieck unverzüglich (spätestens aber bei Hausabnahme) zu melden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen für beide Parteien.
Hausrecht
- Die Mitarbeiter des Gästehauses oder ein von ihnen Beauftragter übt das Hausrecht im Auftrag der Geschäftsführung aus. Bei Nichtbeachtung der Grundregeln kann von diesen ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das Hausverbot wird mündlich begründet.
- Die wiederholte Missachtung von Anweisungen des Personals führt zu einer außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages, was eine umgehende Gruppenabreise aus dem Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck zur Folge hat.
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte jederzeit an unsere Mitarbeiter.
Wir wünschen Ihnen erholsame sowie spannende Tage im Gästehaus am Oberlausitzer Dreieck!
Hausordnung
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